Ich kämpfe für Ihr Recht
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Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die Regulierung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Zum anderen umfasst das Verkehrsrecht auch das Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren sowie das Fahrerlaubnisrecht und das Verkehrsstrafrecht.
Im zivilen Verkehrsrecht ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt, denn der Kampf durch den juristischen Dschungel zu Ihrem Recht erfordert spezielle Kenntnisse. Gerade im Bereich des Verkehrsrechts haben Sie es auf der Gegenseite mit Profis von Versicherungen zu tun, die genau wissen, wie sie das für sich selbst Beste herausschlagen. Aber Sie wollen schließlich Ihren Schaden schnellstmöglich reguliert wissen und zu verschenken haben Sie auch nichts.
Oftmals haben Sie Ansprülche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Existenz Sie gar nicht so recht kannten. Hier ist beispielsweise an den Haushaltsführungsschaden zu denken. Aber auch Schadensabrechnungsmöglichkeiten bei Mit-/Teilverschulden nach dem Quotenvorrecht oder bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Ihres Fahrzeugs auf Grundlage der so genannten 130 %-Regelung erfordern eine tiefe Kenntnis der Materie des Verkehrsrechts.
Auch im Bußgeldverfahren ist ein kompetenter Rechtsbeistand unerlässlich, denn Einsicht in die Bußgeldakte erhält ausschließlich ein Rechtsanwalt. Die Akteneinsicht ist jedoch der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid.
Ich bearbeite im Verkehrsrecht schwerpunktmäßig:
- Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Beziffern und Geltendmachen von Schmerzensgeldern
- Überprüfung und ggf. Abwehr von Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
- Vetretung vor Gerichten in Ordungswidrigkeitsverfahren
- Verteidigung gegen Vorwürfe von sämtlichen Verkehrstraftaten
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