Strafverteidigung / Opfervertretung
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Fachanwältin für Strafrecht
Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
In jedem Fall brauchen Sie jemanden, der sich im Strafprozessrecht bestens auskennt und Sie vor den Strafverfolgungsbehörden schützt, denn gerade in Strafsachen ist es wichtig, frühzeitig einen Verteidiger einzuschalten. Oft werden vermeidbare Fehler schon im Anfangsstadium eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens gemacht, die später nicht mehr auszugleichen sind und dann im schlimmsten Fall zu einer Verurteilung führen. In diesem ersten Stadium können oftmals schon die entscheidenden Weichen gestellt werden.
Die Interessen des Beschuldigten müssen bereits im Ermittlungsverfahren mit allen zulässigen prozessualen Mitteln ausgeschöpft und auch durchgesetzt werden.
Mehr als 60 % aller Strafverfahren werden im Ermittlungsverfahren eingestellt, weniger als 40 % werden angeklagt. Allerdings führen 97 % aller Anklagen zu einer Verurteilung und nur 3 % zum Freispruch. Deshalb ist es wichtig, bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinzuwirken. Sollte eine Strafe jedoch unausweichlich sein, so kann ich mich in vielen Fällen dafür einsetzten, dass Sie sich nicht in einer (meist öffentlichen) Hauptverhandlung vor einem Strafgericht verantworten müssen. Es gibt auch die Möglichkeit, im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens eine Geldstrafe zu erhalten. Der Strafbefehl ist diskret, da ein schriftliches Verfahren vorangeht und keine öffentliche Hauptverhandlung anberaumt werden muss.
Wenn eine Hauptverhandlung unumgänglich ist, stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite und setzte mich bedingungslos für Sie ein. Außerdem achte ich auf die Einhaltung der strafrechtlichen Vorschriften und bin Ihr Sprachrohr zur Staatsanwaltschaft und den Strafrichtern.
Ich verteidige sowohl in erstinstanzlichen Verfahren als auch in der berufungsinstanz und der Revision.
Ich habe Mandanten bereits in Schwurgerichtsverfahren vor Landgerichten und in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich verteidigt.
Ich vertrete aber auch regelmäßig Opfer von Straftaten im Rahmen der Nebenklage und setzte für sie Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens gegen die Täter durch. Als Zeugenbeistand begleite ich meine Mandanten zu polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen und stehe ihnen auch bei psychologischen Begutachtungen bei.
Ich verteidige Sie erfahren und kompetent, sowohl als Wahl- wie in geeigneten Fällen auch als Pflichtverteidigerin. Als Opferanwalt kann ich in geeigneten Fällen eine Beiordnung auf Kosten der Staatskasse oder im Rahmen der Prozesskostenhilfe bewirken, sofern die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind.
Schwerpunkte der strafrechtlichen Vertretung
- allgemeines Strafrecht
- Betäubungsmittelrecht
- Haftrecht / Haftprüfung
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstraftaten
- Sexualstraftaten
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Opfervertretung
- Tätigkeit als Zeugenbeistand
- Strafvollstreckung
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