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Mietrecht - Rechtsanwältin Rommel

Rechtsanwaltskanzlei
Sarah Rommel
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Mietrecht
                      
Eine wesentliche Rolle in unserem Leben nimmt das Mietrecht ein. Gemietete Grundstücke und Räume bilden oftmals die Grundlage der privaten Lebensgestaltung oder sogar der wirtschaftlichen Existenz. Das hat mitunter mietrechtliches Konfliktpotential zur Folge. Diesem Umstand wurde mit dem Wohnraum- sowie dem Gewerberaummietrecht Rechnung getragen.

Das Wohnraummietrecht ist insbesondere darauf angelegt, den sozial und wirtschaftlich schwächer gestellten Mieter vor willkürlichen Maßnahmen des Vermieters zu schützen. Der Gedanke des Mieterschutzes spiegelt sich wieder in den gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Möglichkeit des Vermieters eine Mieterhöhung durchzuführen oder den Mietvertrag zu kündigen. Geschützt wird der Mieter auch durch die Vorschrift des §536 BGB, die es ihm ermöglicht, bei Mängeln an der Wohnung die Miete zu mindern. Voraussetzung einer Mietminderung ist allerdings, dass der Mangel so gravierend ist, dass nicht mehr von einem vertragsgemäßen Zustand der Wohnung auszugehen ist. Ob dies der Fall ist kann im Einzelfall oft unklar sein und somit einen mietrechtlichen Streit auslösen. Daneben können Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die an der Wohnung vorgenommen werden müssen, Anlass für einen mietrechtlichen Rechtsstreit geben. In Frage steht dabei oft, wen die Pflicht trifft, diese Arbeiten durchzuführen und wer die Kosten der Durchführung zu tragen hat.

Als Ihre Anwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich in der Praxis mit mietrechtlichen Fragen und Problemen befasst. Im Wohnraum- sowie gleichermaßen Geschäftsraummietrecht stehe ich Ihnen gern mit Kompetenz und Diskretion zur Verfügung.

  • Allgemeine Beratung (Betriebskostenabrechnung)
  • Kautionsansprüche
  • Aussprechen bzw. Durchsetzen oder eventuelles Abwehren von Kündigungen
  • Zügige Durchsetzung von Räumungsansprüchen
  • Beitreibung von Mietrückständen
  • Prüfung von Mietverträgen / Vertragsklauseln
  • Geltendmachung von mietrechtlichen Gewährleistungsansprüchen (Mietmängel, Mietminderung, Mängelbeseitigung)
  • Prülfung der Zulässigkeit von Mieterhöhungen und Schadensersatzforderungen
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